Startseite
Vortrag über Alkohol im Strassenverkehr am 27.11.2013
- Details
- Published: Thursday, 02 April 2015 09:11
- Hits: 2433
IG Mühlenradweg Erftal informierte Rad- und Wandergruppe über Alkohol im Straßenverkehr
Die Rad- und Wandergruppe um Hermann Wawatschek, Kurt Saffri und Edgar Farrenkopf kehrte nach ihrer Wanderung am 27.11.2013 beim Döner-Alex im Erfapark ein.
Dort gab Manfred Böhrer von der IG Mühlenradweg Erftal den ca. 30 Teilnehmern wichtige Hinweise zum Thema Alkohol im Straßenverkehr.
Im Verlauf des Vortrages tranken die Teilnehmer verschiedene alkoholische Getränke, um am Ende der Veranstaltung ihren persönlichen Promillewert festzustellen.
Insbesondere ging Böhrer auch auf das Fahren unter Alkohol mit dem Fahrrad ein. Er wies darauf hin, dass die „Relative Fahruntüchtigkeit“ bereits ab 0,3 Promille eintreten könne, wenn beim Fahrradfahrer Ausfallserscheinungen, wie z. B. eine unsichere Fahrweise durch Schlangenlinien fahren oder verwaschene Sprechweise des Fahrers hinzukommen oder der Fahrradfahrer alkoholbedingt stürzt, bzw. einen Verkehrsunfall verursacht .
Während mit zunehmendem Promillegehalt das Sehvermögen und die Reaktionsfähigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden, erhöht sich das Unfallrisiko um ein Vielfaches.
Die Absolute Fahruntüchtigkeit beginne beim Fahrradfahrer zur Zeit noch bei 1,6 Promille Alkohol im Blut, jedoch sei man dabei, diesen Wert auf 1,1 Promille, wie beim Kraftfahrzeugführer zu senken. Ab diesem Wert gelte ein Kraftfahrzeugführer als absolut fahruntüchtig, auch wenn er keine Ausfallserscheinungen zeige. Böhrer wies besonders darauf hin, dass laut Untersuchungen nachweislich der Gleichgewichtssinn bereits ab 0,5 Promille erheblich beeinträchtigt sei und den brauche man ja beim Fahrradfahren.
In diesem Zusammenhang zeigte er auch auf, dass ab 1,6 Promille eine „Medizinisch Psychologische Untersuchung“ ( MPU) durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werde. Dies könne dann bei negativem Ausgang zum Verlust des Führerscheines führen.
Auch beim Autofahrer beginne die relative Fahruntüchtigkeit unter den oben genannten Gegebenheiten. Auch wenn keine Ausfallserscheinungen vorlägen, begehe der Autofahrer auf jeden Fall ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die bei einem Erstverstoß mit 500,-€ Bußgeld, einem Fahrverbot von 1 Monat und vier Punkten geahndet werde.
Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut mache sich der Autofahrer auf jeden Fall, auch ohne weitere Beweisanzeichen, einer Verkehrsstraftat schuldig, was letztlich zum Entzug der Fahrerlaubnis führe.
Abschließend wies Böhrer nochmals anhand von ein paar Unfallbeispielen auf die Bedeutung des „Gesehen werdens“, besonders in der dunklen Jahreszeit, hin, sowie auf das Tragen eines Fahrradhelmes.
Anhand eines Alco-Testgerätes konnten die Teilnehmer dann noch ihren persönlichen Promillestand zum Abschluss der Veranstaltung testen.